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Leitfäden

So erstellen Sie Rechnungen in Polen

Eine polnische Umsatzsteuerrechnung muss die vorgeschriebenen Identifikationsangaben, Daten, Einzelheiten zur Transaktion, Beträge und die umsatzsteuerliche Behandlung enthalten. Unter die Regelung fallende Rechnungen werden im Rahmen einer schrittweisen Verpflichtung, die im Februar 2026 begann, nun auch über KSeF abgewickelt. Dieser Leitfaden erläutert die allgemeinen Pflichtangaben, die NIP, grenzüberschreitende Umsatzsteuersachverhalte, die Aufbewahrung von Unterlagen und die aktuellen KSeF-Termine. FreeBillGen erstellt oder übermittelt keine strukturierte KSeF-Rechnung.

7 Min. Lesezeit · 27.08.2026

Was ist eine faktura VAT in Polen?

In Polen wird eine Verkaufsrechnung als faktura bezeichnet. Eine ordnungsgemäße Umsatzsteuerrechnung dient der Meldung durch den Verkäufer und dem Vorsteuerabzug des Kunden, sofern die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Das polnische Umsatzsteuergesetz legt die allgemeinen Pflichtangaben und besonderen Vermerke fest.

Polen wendet reguläre und ermäßigte Umsatzsteuersätze sowie Sätze von 0 %, Befreiungen und Sondermechanismen an. Die Einordnung und die Nachweise bestimmen die Behandlung. Prüfen Sie daher für jede Lieferung oder Leistung den aktuell geltenden Satz und die Rechtsgrundlage.

Ein Verkäufer, der eine persönliche oder transaktionsbezogene Befreiung in Anspruch nimmt, stellt eine Rechnung ohne Aufschlüsselung vereinnahmter Umsatzsteuer aus. Der erforderliche Hinweis auf die Befreiung richtet sich nach der Rechtsgrundlage. Gehen Sie nicht davon aus, dass für jede Rechnung ohne Umsatzsteuer dieselbe Bezeichnung oder derselbe Vermerk gilt.

Welche Angaben muss eine polnische Umsatzsteuerrechnung enthalten?

Für die faktura VAT schreibt das Umsatzsteuergesetz bestimmte Angaben vor. Es gibt keine einheitliche amtliche Papiervorlage, doch eine ordnungsgemäße Rechnung über einen steuerpflichtigen Umsatz muss die folgenden Angaben enthalten. Die zentrale Kennung ist die NIP (Numer Identyfikacji Podatkowej), die 10-stellige polnische Steuernummer. Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb der EU wird der Umsatzsteuer-ID das Präfix PL vorangestellt. Mit einem kostenlosen Rechnungsgenerator können Sie alle Angaben übersichtlich anordnen, ohne eine Vorlage von Grund auf erstellen zu müssen:

Ausstellungsdatum
Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird (data wystawienia).
Fortlaufende Rechnungsnummer
Eine innerhalb einer oder mehrerer Nummernreihen fortlaufend vergebene Nummer, die die Rechnung eindeutig kennzeichnet.
Namen und Anschriften von Verkäufer und Käufer
Die vollständigen Namen und Anschriften des Lieferanten und des Kunden.
NIP von Verkäufer und Käufer
Die Steueridentifikationsnummer (NIP) des Verkäufers und bei einem gewerblichen Käufer auch die des Käufers. Verwenden Sie bei innergemeinschaftlichen Umsätzen die Umsatzsteuer-ID mit dem Präfix PL.
Leistungsdatum
Das Datum, an dem die Waren geliefert oder die Dienstleistung abgeschlossen wurde (data dostawy / wykonania uslugi), sofern es vom Ausstellungsdatum abweicht.
Beschreibung, Menge und Einheit
Die Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen mit Menge und Maßeinheit.
Nettoeinzelpreis und Nettowert
Der Einzelpreis ohne Umsatzsteuer und der Nettowert jeder Position.
Preisnachlässe
Jede Preisminderung oder jeder Rabatt, die beziehungsweise der nicht bereits im Einzelpreis enthalten ist.
Umsatzsteuersatz je Position
Der für jede Position angewandte Umsatzsteuersatz oder ein Hinweis auf die Befreiung beziehungsweise das Reverse-Charge-Verfahren, wenn keine polnische Umsatzsteuer berechnet wird.
Nettosumme nach Steuersatz
Die Summe der Nettobeträge, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Umsatzsteuersätzen.
Umsatzsteuerbetrag nach Steuersatz
Der geschuldete Umsatzsteuerbetrag, separat ausgewiesen für jeden angewandten Satz.
Zu zahlender Bruttogesamtbetrag
Der fällige Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer (kwota naleznosci ogolem).

Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren auf einer polnischen Rechnung?

Das Reverse-Charge-Verfahren verlagert die Verantwortung für die Abrechnung der Umsatzsteuer auf den Kunden, wenn eine bestimmte Vorschrift anwendbar ist. Ein häufiger grenzüberschreitender Fall ist eine entsprechende B2B-Dienstleistung, deren Leistungsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt. Für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Ausfuhren gelten dagegen jeweils eigene Voraussetzungen und Nachweispflichten für die Behandlung mit 0 %. In Polen gibt es außerdem transaktionsbezogene inländische Mechanismen, darunter die geteilte Zahlung, die nicht mit einer allgemeinen Reverse-Charge-Regel verwechselt werden dürfen.

TransaktionAllgemeine BehandlungWas zu prüfen ist
Inländischer UmsatzIn der Regel fällt polnische Umsatzsteuer anSteuersatz, Befreiung oder Sondermechanismus
B2B-Dienstleistung innerhalb der EUDer Kunde rechnet möglicherweise nach dem Reverse-Charge-Verfahren abLeistungsort, Umsatzsteuerstatus und Formulierung
Innergemeinschaftliche WarenlieferungEine Behandlung mit 0 % kann anwendbar seinUmsatzsteuer-IDs, Warenbewegung und Nachweise
Ausfuhr in ein Land außerhalb der EUEine Behandlung mit 0 % kann anwendbar seinZollnachweise und Zeitpunkt

Verwenden Sie den genauen Rechnungsvermerk und die Umsatzsteuer-Identifikationsangaben, die für den geprüften Mechanismus vorgeschrieben sind.

Was ist KSeF, das nationale System für elektronische Rechnungen?

KSeF (Krajowy System e-Faktur) ist das zentrale polnische System für strukturierte Rechnungen. Im regulären Online-Verfahren nimmt KSeF die strukturierte Rechnung entgegen, vergibt eine KSeF-Nummer und stellt sie dem Empfänger bereit. Für Offline- und Notfallverfahren gelten zusätzliche Vorschriften zu Daten, QR-Codes und Uploads.

Die aktuelle Verpflichtung ist bereits in Kraft. Für die betroffenen Steuerpflichtigen wurde der Empfang über KSeF am 1. Februar 2026 verpflichtend. Die Ausstellung wurde an diesem Tag für Steuerpflichtige verpflichtend, deren Bruttoumsatz 2024 200 Millionen PLN überschritt, und am 1. April 2026 für andere betroffene Aussteller. Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsausnahme, wenn der monatliche Bruttoumsatz, der durch ansonsten unter die Regelung fallende Papier- oder elektronische Rechnungen dokumentiert wird, 10.000 PLN nicht überschreitet. Wird der Grenzwert überschritten, beginnt die Verpflichtung mit der Rechnung, durch die der Grenzwert überschritten wird. Für diese kleinsten Aussteller gilt die Verpflichtung ab dem 1. Januar 2027. Ausschlüsse vom Anwendungsbereich gelten weiterhin.

Verwenden Sie für eine unter die Regelung fallende Rechnung die Werkzeuge des Ministeriums oder kompatible Software. Eine allgemeine, außerhalb von KSeF erstellte PDF-Datei ist weder die strukturierte Rechnung noch ein Nachweis ihrer Annahme. Eine für den Kunden bestimmte visuelle Darstellung muss aus dem KSeF-Dokument abgeleitet werden und gegebenenfalls den vorgeschriebenen QR-Code enthalten.

Wie lange müssen Sie Rechnungen in Polen aufbewahren?

Rechnungen sind Steuerunterlagen und müssen aufbewahrt werden. Grundsätzlich bewahren polnische Steuerpflichtige Rechnungen und die zugehörigen Buchungsunterlagen auf, bis die Steuerschuld verjährt ist. Dies sind normalerweise fünf Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer fällig war. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass die Rechnungen eines bestimmten Jahres fast sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Besondere Sachverhalte, etwa Anlagevermögen oder Berichtigungen, können die Frist verlängern. Betrachten Sie fünf Jahre daher als Untergrenze und nicht als Obergrenze.

Sie dürfen Rechnungen elektronisch aufbewahren, sofern die Echtheit ihrer Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sind und sie der Steuerbehörde auf Verlangen bereitgestellt werden können. Über KSeF ausgestellte strukturierte Rechnungen werden für einen festgelegten Zeitraum im System selbst gespeichert. Sie bleiben jedoch für Ihre eigenen vollständigen Unterlagen verantwortlich. Ordentliche, fortlaufend nummerierte Kopien erleichtern jede spätere Prüfung oder Umsatzsteuerabstimmung, unabhängig davon, ob sie über KSeF oder als visuelle Darstellung ausgestellt wurden.

Fragen zur Rechnungsstellung in Polen

Was ist eine faktura VAT?

Eine faktura VAT ist die reguläre polnische Verkaufsrechnung, die von einem für Umsatzsteuer registrierten Unternehmen ausgestellt wird. Sie dokumentiert einen steuerpflichtigen Umsatz und enthält die Angaben zu Verkäufer und Käufer sowie deren NIP-Nummern, die Daten, jede Position mit Nettowert und Umsatzsteuersatz, den Umsatzsteuerbetrag nach Steuersatz und den Bruttogesamtbetrag. Geschäftskunden verwenden sie für den Vorsteuerabzug, und sie bildet die Grundlage für Ihre Umsatzsteuererklärung und Ihre JPK_VAT-Datei.

Was ist eine NIP und benötige ich sie für die Rechnungsstellung in Polen?

Die NIP (Numer Identyfikacji Podatkowej) ist die 10-stellige polnische Steueridentifikationsnummer. Ein Unternehmen muss seine NIP auf einer Umsatzsteuerrechnung angeben. Auch die NIP eines gewerblichen Käufers wird im Dokument aufgeführt. Bei einem innergemeinschaftlichen Verkauf wird der Umsatzsteuer-ID das Präfix PL vorangestellt. Um eine faktura VAT auszustellen und Umsatzsteuer zu berechnen, müssen Sie registriert sein und über eine NIP verfügen.

Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren in Polen?

Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Pflicht zur Abrechnung der Umsatzsteuer vom Verkäufer auf den Käufer über. Der häufigste Fall für grenzüberschreitend tätige Verkäufer ist die Erbringung von Dienstleistungen an ein für Umsatzsteuer registriertes Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Sie stellen die Rechnung dann ohne polnische Umsatzsteuer aus und fügen einen Reverse-Charge-Vermerk hinzu, damit der Kunde die Steuer in seinem Land selbst abrechnet. Auch bestimmte inländische Umsätze können unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen. Prüfen Sie daher den konkreten Fall.

Was ist KSeF und ist die elektronische Rechnungsstellung in Polen verpflichtend?

KSeF ist das zentrale polnische System für strukturierte Rechnungen. Betroffene Steuerpflichtige empfangen seit dem 1. Februar 2026 Rechnungen über dieses System. Für Steuerpflichtige mit einem Bruttoumsatz 2024 von mehr als 200 Millionen PLN begann die Ausstellung an diesem Tag und für andere betroffene Aussteller am 1. April. Die vorübergehende monatliche Ausnahme bis 10.000 PLN verschiebt den Beginn für die kleinsten Aussteller auf den 1. Januar 2027, sofern sie den Grenzwert nicht vorher überschreiten.

Wie lange muss ich Rechnungen in Polen aufbewahren?

Grundsätzlich bewahren Sie Rechnungen auf, bis die Steuerschuld verjährt ist. Dies sind normalerweise fünf Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer fällig wurde, sodass die Rechnungen eines Jahres häufig fast sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Sie dürfen sie elektronisch speichern, sofern Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet sind. Bestimmte Sachverhalte verlängern die Frist. Betrachten Sie fünf Jahre daher als Mindestdauer.

Kann ich in Polen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen?

Ja, sofern tatsächlich eine persönliche Befreiung, eine transaktionsbezogene Befreiung, eine Behandlung mit 0 % oder eine Reverse-Charge-Regel anwendbar ist. Für jede dieser Möglichkeiten gelten andere Voraussetzungen, Nachweispflichten und Rechnungsformulierungen. Prüfen Sie die Rechtsgrundlage, anstatt eine allgemeine Bezeichnung wie "ohne Umsatzsteuer" zu verwenden.

Kostenlos eine polnische Rechnung erstellen

Mit FreeBillGen können Sie einen allgemeinen Rechnungsentwurf mit Angaben zu den Parteien, Einzelpositionen, konfigurierbarer Umsatzsteuer und berechneten Gesamtbeträgen erstellen. Dabei handelt es sich weder um eine KSeF-Visualisierung noch um eine strukturierte KSeF-Rechnung, ein Übermittlungswerkzeug oder einen Nachweis der Annahme durch die Plattform. Verwenden Sie für eine unter die Regelung fallende Rechnung das offizielle System oder kompatible Software.

Rechnung erstellen

Quellen

Vom FreeBillGen-Team geprüft und gepflegt.

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die polnischen Umsatzsteuersätze, Grenzwerte, Reverse-Charge-Regeln und der Zeitplan für die elektronische Rechnungsstellung über KSeF können sich ändern. Prüfen Sie die aktuell für Ihre Situation geltenden Anforderungen beim Finanzministerium und bei der Steuerverwaltung.