E-Rechnungsvorgabe
Lettland: E-Rechnungen
Diese quellenbasierte Zusammenfassung behandelt das Programm für strukturierte E-Rechnungen im Rechtsraum „Lettland“. Sie dient als Ausgangspunkt, nicht als Konformitätszertifikat oder Zustellnachweis.
Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- Behörden und Unternehmen
- Status
- Schrittweise Einführung
- Erste Empfangsphase
- 2025-01-01
- Erste Ausstellungsphase
- 2025-01-01
- Netzwerk oder Kanal
- E-Adresse, Dienstanbieter, EDS API oder manuelle EDS-Übermittlung
- Format
- Lettische strukturierte EN 16931-E-Rechnung
Was dies für Sie bedeutet
Lettland verlangt seit dem 1. Januar 2025 strukturierte Rechnungen bei erfassten Transaktionen des öffentlichen Sektors, mit Meldung an VID ab 2026. Inländische strukturierte B2B-Rechnungen und die gleichzeitige Meldung an VID beginnen am 1. Januar 2028.
Was FreeBillGen prüfen kann
Für geeignete gespeicherte Rechnungen kann FreeBillGen generische Zuordnungen für OASIS UBL und UN/CEFACT CII erstellen und die benannten internen Prüfungen durchführen. Diese Zuordnungen stellen keine Validierung nach EN 16931, Factur-X, Peppol, nationaler CIUS oder einer Freigabeplattform dar. FreeBillGen übermittelt sie nicht über ein Anbieternetzwerk.
Diesen Übermittlungsweg im Rechnungspass prüfenDer kostenlose Posteingang kann ausgewählte UBL/CII-Lieferantendateien zur Prüfung manuell einlesen. Die Syntaxerkennung ist keine Profilvalidierung. Das manuelle Hochladen ist keine Empfangsstelle für Peppol oder ein Behördennetzwerk und erfüllt für sich genommen keine Empfangspflicht. Manuelles Hochladen öffnen
Verwendete offizielle Quellen
- Lettisches Finanzministerium - Strukturierte elektronische Rechnung (wird in einem neuen Tab geöffnet) Quelle geprüft am 2026-08-17
Nur allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Konformitäts- oder Beratung durch einen Zustelldienstleister. Bestätigen Sie den aktuellen Geltungsbereich, das technische Profil und den Übermittlungskanal anhand der offiziellen Quelle oder bei einer qualifizierten Fachberatung.