E-Rechnungsvorgabe
Österreich: E-Rechnungen
Diese quellenbasierte Zusammenfassung behandelt das Programm für strukturierte E-Rechnungen im Rechtsraum „Österreich“. Sie dient als Ausgangspunkt, nicht als Konformitätszertifikat oder Zustellnachweis.
Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- Zwischen Unternehmen und Behörden
- Status
- In Kraft
- Erste Ausstellungsphase
- 2020-04-18
- Netzwerk oder Kanal
- USP / e-Rechnung.gv.at; Peppol für unterstützte grenzüberschreitende Übermittlungen
- Format
- ebInterface oder eine akzeptierte EN 16931-Syntax
Was dies für Sie bedeutet
Seit dem 18. April 2020 müssen Lieferanten strukturierte E-Rechnungen an österreichische Stellen der Zentralregierung senden. Die Einführung auf nachgeordneten Ebenen ist freiwillig, und es besteht kein allgemeines B2B- oder B2C-Mandat.
Was FreeBillGen prüfen kann
Für geeignete gespeicherte Rechnungen kann FreeBillGen generische Zuordnungen für OASIS UBL und UN/CEFACT CII erstellen und die benannten internen Prüfungen durchführen. Diese Zuordnungen stellen keine Validierung nach EN 16931, Factur-X, Peppol, nationaler CIUS oder einer Freigabeplattform dar. FreeBillGen übermittelt sie nicht über ein Anbieternetzwerk.
Diesen Übermittlungsweg im Rechnungspass prüfenVerwendete offizielle Quellen
- Europäische Kommission - E-Rechnungsstellung in Österreich (wird in einem neuen Tab geöffnet) Quelle geprüft am 2026-08-17
Nur allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Konformitäts- oder Beratung durch einen Zustelldienstleister. Bestätigen Sie den aktuellen Geltungsbereich, das technische Profil und den Übermittlungskanal anhand der offiziellen Quelle oder bei einer qualifizierten Fachberatung.