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E-Rechnungsvorgabe

Österreich: E-Rechnungen

Diese quellenbasierte Zusammenfassung behandelt das Programm für strukturierte E-Rechnungen im Rechtsraum „Österreich“. Sie dient als Ausgangspunkt, nicht als Konformitätszertifikat oder Zustellnachweis.

Auf einen Blick

Geltungsbereich
Zwischen Unternehmen und Behörden
Status
In Kraft
Erste Ausstellungsphase
2020-04-18
Netzwerk oder Kanal
USP / e-Rechnung.gv.at; Peppol für unterstützte grenzüberschreitende Übermittlungen
Format
ebInterface oder eine akzeptierte EN 16931-Syntax

Was dies für Sie bedeutet

Seit dem 18. April 2020 müssen Lieferanten strukturierte E-Rechnungen an österreichische Stellen der Zentralregierung senden. Die Einführung auf nachgeordneten Ebenen ist freiwillig, und es besteht kein allgemeines B2B- oder B2C-Mandat.

Was FreeBillGen prüfen kann

Für geeignete gespeicherte Rechnungen kann FreeBillGen generische Zuordnungen für OASIS UBL und UN/CEFACT CII erstellen und die benannten internen Prüfungen durchführen. Diese Zuordnungen stellen keine Validierung nach EN 16931, Factur-X, Peppol, nationaler CIUS oder einer Freigabeplattform dar. FreeBillGen übermittelt sie nicht über ein Anbieternetzwerk.

Diesen Übermittlungsweg im Rechnungspass prüfen

Verwendete offizielle Quellen

Nur allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Konformitäts- oder Beratung durch einen Zustelldienstleister. Bestätigen Sie den aktuellen Geltungsbereich, das technische Profil und den Übermittlungskanal anhand der offiziellen Quelle oder bei einer qualifizierten Fachberatung.