E-Rechnungsvorgabe
Vereinigte Arabische Emirate: E-Rechnungen
Diese quellenbasierte Zusammenfassung behandelt das Programm für strukturierte E-Rechnungen im Rechtsraum „Vereinigte Arabische Emirate“. Sie dient als Ausgangspunkt, nicht als Konformitätszertifikat oder Zustellnachweis.
Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- Behörden und Unternehmen
- Status
- Schrittweise Einführung
- Erste Empfangsphase
- 2027-01-01
- Erste Ausstellungsphase
- 2027-01-01
- Netzwerk oder Kanal
- Akkreditierter Dienstanbieter der VAE (Peppol-Fünf-Ecken-Modell)
- Format
- Strukturierte PINT-AE-E-Rechnung
Was dies für Sie bedeutet
Unternehmen in den VAE mit einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen AED führen die E-Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2027 ein; Unternehmen mit geringerem Umsatz ab dem 1. Juli 2027; staatliche Stellen ab dem 1. Oktober 2027. B2C-Transaktionen sind bis zu einer späteren Entscheidung ausgeschlossen.
Was FreeBillGen prüfen kann
Für geeignete gespeicherte Rechnungen kann FreeBillGen generische Zuordnungen für OASIS UBL und UN/CEFACT CII erstellen und die benannten internen Prüfungen durchführen. Diese Zuordnungen stellen keine Validierung nach EN 16931, Factur-X, Peppol, nationaler CIUS oder einer Freigabeplattform dar. FreeBillGen übermittelt sie nicht über ein Anbieternetzwerk.
Diesen Übermittlungsweg im Rechnungspass prüfenDer kostenlose Posteingang kann ausgewählte UBL/CII-Lieferantendateien zur Prüfung manuell einlesen. Die Syntaxerkennung ist keine Profilvalidierung. Das manuelle Hochladen ist keine Empfangsstelle für Peppol oder ein Behördennetzwerk und erfüllt für sich genommen keine Empfangspflicht. Manuelles Hochladen öffnen
Verwendete offizielle Quellen
- Finanzministerium der VAE - Umfang und Umsetzungszeitplan der E-Rechnungsstellung (wird in einem neuen Tab geöffnet) Quelle geprüft am 2026-08-17
- Finanzministerium der VAE - Änderung der Dienstanbieterfrist 2026 (wird in einem neuen Tab geöffnet) Quelle geprüft am 2026-08-17
Nur allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Konformitäts- oder Beratung durch einen Zustelldienstleister. Bestätigen Sie den aktuellen Geltungsbereich, das technische Profil und den Übermittlungskanal anhand der offiziellen Quelle oder bei einer qualifizierten Fachberatung.