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E-Rechnungspflicht

E-Rechnung: Slowenien

Eine quellengestützte Zusammenfassung des Programms für strukturierte E-Rechnungen: Slowenien. Sie ist ein Ausgangspunkt, kein Konformitätszertifikat und kein Zustellnachweis.

Auf einen Blick

Geltungsbereich
Behörden und Unternehmen
Status
Schrittweise Einführung
Erste Empfangsphase
2028-01-01
Erste Ausstellungsphase
2015-01-01
Netzwerk oder Kanal
UJP für Haushaltsstellen; registrierter E-Path-Anbieter, Peppol, direkter Austausch oder die App der Steuerbehörde für B2B
Format
e-SLOG, Syntax nach EN 16931 oder ein anderer vertraglich vereinbarter internationaler Standard

Was das für Sie bedeutet

Die B2G-E-Rechnungsstellung in Slowenien gilt seit dem 1. Januar 2015. Das ZIERDED verpflichtet slowenische Unternehmen ab dem 1. Januar 2028 zum Austausch strukturierter E-Rechnungen für gegenseitige Lieferungen und Leistungen im Inland; normale E-Mails sind kein zulässiger B2B-Austauschweg.

Was FreeBillGen prüfen kann

Für infrage kommende gespeicherte Rechnungen kann FreeBillGen generische OASIS-UBL- und UN/CEFACT-CII-Mappings vorbereiten und seine benannten internen Prüfungen durchführen. Diese Mappings stellen keine Validierung nach EN 16931, Factur-X, Peppol, nationalem CIUS oder durch eine Clearing-Plattform dar. FreeBillGen übermittelt sie nicht über ein Provider-Netzwerk.

Diese Route in Invoice Passport prüfen

Der kostenlose Posteingang kann ausgewählte UBL/CII-Lieferantendateien manuell zur Überprüfung einlesen. Die Syntaxerkennung ist keine Profilvalidierung; der manuelle Upload ist kein Peppol- oder Behördennetzwerk-Empfangspunkt und erfüllt für sich allein keine Empfangspflicht. Manuellen Upload öffnen

Verwendete offizielle Quellen

Nur allgemeine Informationen; keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Konformitäts- oder Zustellanbieterberatung. Bestätigen Sie den aktuellen Geltungsbereich, das technische Profil und den Übermittlungskanal bei der offiziellen Quelle oder einer qualifizierten Beratung.