E-Rechnungsvorgabe
Luxemburg: E-Rechnungen
Diese quellenbasierte Zusammenfassung behandelt das Programm für strukturierte E-Rechnungen im Rechtsraum „Luxemburg“. Sie dient als Ausgangspunkt, nicht als Konformitätszertifikat oder Zustellnachweis.
Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- Zwischen Unternehmen und Behörden
- Status
- In Kraft
- Erste Ausstellungsphase
- 2023-03-18
- Netzwerk oder Kanal
- Peppol
- Format
- EN 16931 über Peppol BIS Billing 3.0 (UBL oder CII)
Was dies für Sie bedeutet
Seit dem 18. März 2023 müssen luxemburgische und ausländische Lieferanten für öffentliche Beschaffungsverträge mit luxemburgischen öffentlichen Stellen konforme strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Es besteht kein allgemeines B2B- oder B2C-Mandat.
Was FreeBillGen prüfen kann
Für geeignete gespeicherte Rechnungen kann FreeBillGen generische Zuordnungen für OASIS UBL und UN/CEFACT CII erstellen und die benannten internen Prüfungen durchführen. Diese Zuordnungen stellen keine Validierung nach EN 16931, Factur-X, Peppol, nationaler CIUS oder einer Freigabeplattform dar. FreeBillGen übermittelt sie nicht über ein Anbieternetzwerk.
Diesen Übermittlungsweg im Rechnungspass prüfenVerwendete offizielle Quellen
- Europäische Kommission - E-Rechnungsstellung in Luxemburg (wird in einem neuen Tab geöffnet) Quelle geprüft am 2026-08-17
Nur allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Konformitäts- oder Beratung durch einen Zustelldienstleister. Bestätigen Sie den aktuellen Geltungsbereich, das technische Profil und den Übermittlungskanal anhand der offiziellen Quelle oder bei einer qualifizierten Fachberatung.