E-Rechnungsvorgabe
Ungarn: E-Rechnungen
Diese quellenbasierte Zusammenfassung behandelt das Programm für strukturierte E-Rechnungen im Rechtsraum „Ungarn“. Sie dient als Ausgangspunkt, nicht als Konformitätszertifikat oder Zustellnachweis.
Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- Zwischen Unternehmen
- Status
- In Kraft
- Erste Ausstellungsphase
- 2025-07-01
- Format
- Kein einheitliches verpflichtendes Austauschformat in der zitierten Branchenregel
Was dies für Sie bedeutet
Dies ist kein allgemeines ungarisches B2B-Mandat. Seit dem 1. Juli 2025 ist die E-Rechnungspflicht auf bestimmte Strom- und Erdgaslieferanten beschränkt, die Rechnungen an nicht private Kunden stellen; Ungarn betreibt außerdem eine separate Echtzeitmeldung von Rechnungsdaten.
Was FreeBillGen prüfen kann
Für geeignete gespeicherte Rechnungen kann FreeBillGen generische Zuordnungen für OASIS UBL und UN/CEFACT CII erstellen und die benannten internen Prüfungen durchführen. Diese Zuordnungen stellen keine Validierung nach EN 16931, Factur-X, Peppol, nationaler CIUS oder einer Freigabeplattform dar. FreeBillGen übermittelt sie nicht über ein Anbieternetzwerk.
Diesen Übermittlungsweg im Rechnungspass prüfenVerwendete offizielle Quellen
- Europäische Kommission - E-Rechnungsstellung in Ungarn (wird in einem neuen Tab geöffnet) Quelle geprüft am 2026-08-17
Nur allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Konformitäts- oder Beratung durch einen Zustelldienstleister. Bestätigen Sie den aktuellen Geltungsbereich, das technische Profil und den Übermittlungskanal anhand der offiziellen Quelle oder bei einer qualifizierten Fachberatung.